Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuches (G-SIG: 13020191)
<strong>Bezug:</strong> Wiederaufnahme einer Regelung aus der Beschlußempfehlung des AfELuF auf BT Drs 12/8069 zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft, die im Vermittlungsausschuß gestrichen worden war (s. GESTA 12.WP 1-F37) Siehe auch L006, L009 und L011<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 1 und 35 Abs. 1 und 3 Baugesetzbuch: Privilegierung von Windenergieanlagen und Anlagen zur Nutzung sonstiger erneuerbarer Energien im baulichen Außenbereich, Abstimmung mit kommunalen Belangen zur Flächennutzungsplanung. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der BT-Initiative auf BT-Drs 13/1736 (s. GESTA L011) und dem Länderantrag auf BR-Drs 153/95 (s. GESTA L006, 13/2208); Rücknahme der Änderung von § 1 des Baugesetzbuches aus dem Ursprungsentwurf, Erweiterung der Änderung von § 35 Abs. 3 um Ziele der Raumordnung und Landesplanung, Einfügung von § 245b: Übergangsvorschriften für Entscheidungen über die Zulässigkeit von Windenergieanlagen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Windenergie/Förderung von Windenergieanlagen im baulichen Außenbereich * Erneuerbare Energiequellen/Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im baulichen Außenbereich * Landwirtschaftsbetrieb/Windenergieanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Außenbereich landwirtschaftlicher Betriebe