Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuches (G-SIG: 13020190)
<b>Bezug:</b> Siehe auch L006, L010 und L011 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 35 Abs. 2 und 4 Baugesetzbuch: Erleichterung von Nutzungsänderungen bei landwirtschaftlichen Gebäuden, insbesondere im Außenbereich. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Landwirtschaftliches Gebäude/Nutzungsänderungen bei landwirtschaftlichen Gebäuden