Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuches (G-SIG: 13020122)
<strong>Bezug:</strong> Wiederaufnahme einer Regelung aus der Beschlußempfehlung des AfELuF auf BT Drs 12/8069 zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft, die im Vermittlungsausschuß gestrichen worden war (s. GESTA 12.WP 1-F37) Siehe auch L009, L010 und L011<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 1 und 35 Abs. 1 Baugesetzbuch: Privilegierung von Windenergieanlagen und Anlagen zur Nutzung sonstiger erneuerbarer Energien im räumlichen Zusammenhang mit der Hofstelle eines landwirtschaftlichen Betriebes oder eines sonstigen Gewerbebetriebes.<br /> <br /> Wegfall der Änderung von § 1 Baugesetzbuch durch BR-Beschluß. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit den BT-Initiativen auf BT-Drs 13/1733 und BT-Drs 13/1736 (s. GESTA L010 und L011).<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Windenergie/Förderung von Windenergieanlagen im baulichen Außenbereich * Erneuerbare Energiequellen/Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im baulichen Außenbereich * Landwirtschaftsbetrieb/Windenergieanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Außenbereich landwirtschaftlicher Betriebe