Gesetz zur Änderung des AZR-Gesetzes
Umsetzung einer EuGH-Entscheidung zur Einschränkung betr. Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern im Ausländerzentralregister: Änderungen in den Bereichen Voraussetzungen der Speicherung, Erhebung und Auswertung statistischer Daten sowie Datennutzung zur Kriminalitätsbekämpfung;<br /> Einfügung § 24a und Änderung zahlr. §§ AZR-Gesetz sowie Änderung § 755 Zivilprozessordnung<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des EuGH vom 16. Dezember 2008 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten betr. Unionsbürger (C-524/06)<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Klarstellungen betr. Datenerhebung und Datenübermittlung durch Gerichtsvollzieher;<br /> Erneute Änderung § 755 Zivilprozessordnung