Gesetz zur Änderung des Ausländergesetzes (G-SIG: 13020609)
<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 30 und 31 Ausländergesetz: Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für abgelehnte Asylsuchende und geduldete ausländische Staatsangehörige aus dringenden humanitären Gründen in Einzelfallentscheidungen. Den öffentlichen Haushalten entstehen geringe Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltsbefugnis für abgelehnte Asylbewerber und geduldete Ausländer * Asyl/Aufenthaltsbefugnis für abgelehnte Asylbewerber und geduldete Ausländer * Ausländer/Aufenthaltsbefugnis für abgelehnte Asylbewerber und geduldete Ausländer