Gesetz zur Änderung des Ausländergesetzes (G-SIG: 13020396)
<b>Inhalt:</b> Aufhebung der Abschiebehaft durch ersatzlose Streichung von § 57 Abs. 2 Ausländergesetz. Das Gesetz verursacht keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Abschiebung von Ausländern/Aufhebung der Abschiebehaft * Haft/ Aufhebung der Abschiebehaft