Gesetz zur Änderung des Ausländergesetzes (G-SIG: 13020172)
<b>Bezug:</b> Der Gesetzentwurf ist nahezu textidentisch mit dem von den Ländern Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein im Bundesrat eingebrachten Gesetzesantrag auf BR Drs 25/95 (s. B009) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 54 Satz 2 Ausländergesetz: Aufhebung des Einvernehmens der Bundesländer mit dem Bundesministerium des Innern bei Abschiebestoppanordnungen der Länder über sechs Monate hinaus, wenn der Bundesrat dies mit Mehrheit beschließt. Es können nicht näher zu quantifizierende Kosten entstehen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Abschiebung von Ausländern/Abschiebestopp für Ausländer