Gesetz zur Änderung des Ausländergesetzes (G-SIG: 13020130)
<b>Bezug:</b> Siehe auch B001, B023, B024 und B066 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des Ausländergesetzes in folgenden Punkten: Heraufsetzung der Rückkehrfrist und des Höchstantragsalters für die Inanspruchnahme des Wiederkehrrechts durch jugendliche Ausländer (§ 16), Regelung des Familiennachzugs (§ 17) und des Ehegattennachzugs (§ 18), Reform des eigenständigen Ehegatten-Aufenthaltsrechts (§ 19), Aufenthaltsrecht für nicht-sorgeberechtigte ausländische Väter/ Mütter minderjähriger Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit (§ 23), Erleichterung des Zugangs zur Aufenthaltsberechtigung für junge Ausländer der zweiten und dritten Generation sowie für Witwen/Witwer (§ 27), Erweiterung der Aufenthaltserlaubnis für bestimmte Flüchtlinge (§§ 30, 35 und 99), Reise- und Niederlassungsfreiheit für ältere ehemalige Erwerbstätige (§ 44), Übergangsregelung für Ausländer, die vor dem 1.1.1991 erfolglos die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung beantragt haben (§ 94a). Bei Behörden, Gerichten und Petitionsausschüssen ist eine kostenwirksame Entlastung zu erwarten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ausländischer Jugendlicher/Erleichterung des Wiederkehrrechts und des Zugangs zur Aufenthaltsberechtigung für junge Ausländer * Aufenthaltserlaubnis/Reform des Ehegatten-Aufenthaltsrechts * Ehegatte/Reform des Ehegatten-Aufenthaltsrechts * Flüchtling/ Aufenthaltserlaubnis für bestimmte Flüchtlinge * Ausländischer Arbeitnehmer/Reise- und Niederlassungsfreiheit für ehemalige erwerbstätige Ausländer