Gesetz zur Änderung des Ausländergesetzes (G-SIG: 12020798)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch B90 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung des Ausländergesetzes: Schaffung eines eigenständigen Ehegatten-Aufenthaltsrechts unter besonderer Berücksichtigung mißhandelter ausländischer Ehefrauen (§ 19), Verbesserung der Rechtslage für Ausländer in den Bereichen Wiederkehrrecht (§§ 16 und 44), Familiennachzug (§§ 17 und 23), Ehegattennachzug (§ 18), Aufenthaltsbefugnis (§§ 30, 35 und 99) und Zugang zur Aufenthaltsberechtigung (§§ 27 und 94a). Behörden, Gerichte und Petitionsausschüsse werden von Kosten entlastet. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Aufenthaltserlaubnis/Eigenständiges Aufenthaltsrecht für ausländische Ehefrauen * Ehegatte/Eigenständiges Aufenthaltsrecht für ausländische Ehefrauen