Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG (G-SIG: 11020078)
<strong>Bezug:</strong> Vergleiche auch I02 und I03<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung des Par. 12 Abs. 6 Nr. 1 AufenthaltsG/EWG: Erweiterung der Versagungsgründe für Einreise, Aufenthaltserlaubnis oder ihre Verlängerung bei Nicht-EG-Ausländern im Falle einer HIV-Infektion. Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> AIDS (Krankheit)/Versagung von Einreise und Aufenthalt für HIV- infizierte Nicht-EG-Ausländer * Einreiseverweigerung/Versagung der Einreise für HIV-infizierte Nicht-EG-Ausländer * Ausländer/Versagung von Einreise und Aufenthalt für HIV-infizierte Nicht-EG-Ausländer * Aufenthaltserlaubnis/Versagung der Aufenthaltserlaubnis für HIV- infizierte Nicht-EG-Ausländer