Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes - Erleichtertes Bleiberecht
Umsetzung von Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag für ein erleichtertes Bleiberecht: Herabsetzung erforderlicher Aufenthaltszeiten in Deutschland für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende und bei nachhaltiger Integration, Einführung einer einjährigen Aufenthaltserlaubnis auf Probe für geduldete Personen (Chancen-Aufenthaltsrecht) unter bestimmten Voraussetzungen (am 1. Januar 2022 seit 5 Jahren in Deutschland lebend, Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, keine Straffälligkeit);<br /> Änderung §§ 25a und 25b sowie Einfügung § 25c Aufenthaltsgesetz<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Aufenthalts- und Bleiberecht