Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Ehegattennachzug)
Herstellung verfassungsrechtlicher und gemeinschaftsrechtlicher Übereinstimmung beim Ehegattennachzug durch Aufhebung des Spracherfordernisses im Herkunftsland beim Ehegattennachzug zu Deutschen und Ausländern sowie der Lebensunterhaltssicherungspflicht beim Nachzug zu Deutschen, Berechtigung zur uneingeschränkten Erwerbstätigkeit für nachziehende Ehegatten eines Ausländers nach zwölf Monaten;<br /> Änderung §§ 28, 29 und 30 Aufenthaltsgesetz<br /> <br /> Bei den öffentlichen Haushalten kommt es zu Einsparungen durch Vereinfachung der Voraussetzungsprüfungen.