Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes - Deutschnachweise beim Ehegattennachzug
Umsetzung eines Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag zur Spracherfordernis bei der Familienzusammenführung: Nachweis erforderlicher Deutschkenntnisse durch die nachziehende Person unverzüglich nach der Ankunft;<br /> Änderung § 30 Aufenthaltsgesetz<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Familienzusammenführung