Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) - Ergänzung eines § 25 b - Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration
Weiterentwicklung der Regelungen zu Kettenduldungen (Altfallregelungen): Anerkennung von trotz nicht rechtmäßigen Aufenthaltes erreichten Integrationsleistungen durch altersunabhängige und stichtagsunabhängige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei festgestellter sog. nachhaltiger Integration, Möglichkeit zur Teilnahme an Integrationskursen;<br /> Einfügung § 26b sowie Änderung §§ 27, 29 und 44 Aufenthaltsgesetz<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA B078 und B081