Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Aufenthaltsänderungsgesetz - AufenthÄndG)
Angleichung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Schutzsuchende an die Regelungen für sonstige Ausländer, Bestimmung anrechenbarer Zeiten des Asylverfahrens für die Niederlassungserlaubnis nach EU-Recht;<br /> Änderung §§ 9 und 26 sowie weiterer §§ Aufenthaltsgesetz sowie § 54 Personenstandsverordnung