Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Herstellung von Rechtssicherheit für geflüchtete Auszubildende und Ausbildungsbetriebe hinsichtlich der Anspruchsduldung für die Dauer der Ausbildung: Sicherstellung einer bundesweit einheitlichen und nicht restriktiven Anwendung der Regelung durch Beseitigung von Interpretationsspielräumen bei der Gesetzesauslegung;<br /> Änderung § 60a Aufenthaltsgesetz