Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Weiterentwicklung der Regelungen zu Kettenduldungen (Altfallregelungen): stichtagsunabhängige zweijährige Duldungsphase zur Anerkennung von trotz nicht rechtmäßigen Aufenthalts erbrachter und zur weiteren Vertiefung von Integrationsleistungen bei festgestellter sog. nachhaltiger Integration, Erteilungsvoraussetzungen, Verpflichtungen und Integrationsvereinbarung, Erlaubnis der Erwerbstätigkeit;<br /> Einfügung §§ 25b und 60b sowie Änderung §§ 29, 44 und 44a Aufenthaltsgesetz<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA B058 und B081