Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Zur Sicherung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Streichung der maximal zwölfmonatigen Verlängerungsmöglichkeit betr. Inhaftnahme zur Sicherung der Abschiebung (Sicherungshaft);<br /> Änderung § 62 Aufenthaltsgesetz