... Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für weitere zwei Jahre bei Wiederzulassung des Familiennachzugs in bestimmten Ausnahmefällen, d.h. unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, insb. individueller Härtefälle sowie der Integrationsleistung;<br /> Änderung § 104 Aufenthaltsgesetz<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage siehe BT-Drs 19/2523 GESTA B020