Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Verlängerung der bisherigen Frist für die Aufenthaltserlaubnis (sog. Altfallregelung) um ein Jahr;<br /> Änderung § 104a Aufenthaltsgesetz<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.
Verlängerung der bisherigen Frist für die Aufenthaltserlaubnis (sog. Altfallregelung) um ein Jahr;<br /> Änderung § 104a Aufenthaltsgesetz<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.