Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Recht auf vereinfachten Nachzug der Eltern sowie weiterer minderjähriger Geschwister zu unbegleiteten minderjährigen Schutzberechtigten, Stellung des Asylantrags als maßgeblicher Zeitpunkt der Feststellung der Minderjährigkeit; Erweiterung der Übermittlungspflicht der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden an Ausländerbehörden um die Erhebung der öffentlichen Klage sowie den Erlass von Haftbefehlen;<br /> Änderung §§ 29, 36 und 87 Aufenthaltsgesetz