Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Strafprozeßordnung (G-SIG: 12020019)
<b>Bezug:</b> Siehe auch den textidentischen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/ CSU und F.D.P. E02 Vergleiche die Gesetzgebung zur Verschärfung der Strafbestimmungen des Außenwirtschaftsrechts in der 11.WP (s. GESTA 11.WP E11, E15 und E16, Abschlußband S. 336, S. 342 und S. 344) Siehe auch D13, E03, E07, E08, E09, E10, E12 und E36 <br><br><b>Inhalt:</b> Verschärfung der Strafbestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes im Bereich der aus sicherheits- und außenpolitischen Gründen erlassenen Genehmigungs- und Verbotsvorschriften (§ 34), Einführung einer Befugnis für den Bundeswirtschaftsminister zur Anordnung von Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs im Einzelfall (§ 2), Schaffung einer Verordnungsermächtigung zur Bewehrung von Embargo- Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaften (§ 33), Neufassungsermächtigung; Änderung von § 100a Strafprozeßordnung: Ermöglichung einer Überwachung des Fernmeldeverkehrs bei Verstößen im Außenwirtschaftsbereich. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rüstungsausfuhr/Verschärfung der Strafbestimmungen des AWG * Außenwirtschaftsverkehr/Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs betr. Rüstungsexporte * Strafverfolgung/Verschärfung der Strafbestimmungen des AWG betr. Rüstungsexporte * Ausfuhrverbot/ Bewehrung von Embargo-Maßnahmen der EG * Strafprozeßordnung/Änderung § 100a StPO betr. Überwachung des Fernmeldeverkehrs * Telefonüberwachung/Überwachung des Fernmeldeverkehrs im Außenwirtschaftsbereich