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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-154011

Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze (G-SIG: 12020116)

Stage rejectedUpdated 17d ago

<b>Bezug:</b> Wiederaufnahme von Regelungen des im Vermittlungsverfahren gescheiterten Gesetzentwurfs auf BT Drs 12/104 (s. E02); der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem von Nordrhein-Westfalen und Saarland auf BR Drs 380/91 eingebrachten Länderantrag (s. E07) Siehe auch D13, E01, E03, E09, E10, E12 und E36 <br><br><b>Inhalt:</b> Verschärfung der Strafbestimmungen für illegale Waffen- und Rüstungsexporte, Befugnis des Bundesministers für Wirtschaft zur Anordnung von Ausfuhrbeschränkungen im Einzelfall, Verordnungsermächtigung zur Bewehrung von Embargo-Maßnahmen der EG, Möglichkeit der Überwachung des Fernmeldeverkehrs bei Verstößen im Außenwirtschaftsbereich, Ermächtigung des Bundesnachrichtendienstes zur Weitergabe von Erkenntnissen über Waffenexporte an die Strafverfolgungsbehörden, verbesserte Möglichkeit zur Abschöpfung illegaler Gewinne; 7. Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes als Art. 1 der Vorlage, Änderung von Art. 1 §§ 3 und 7 Gesetz zu Art. 10 GG, der §§ 73 und 73b StGB, der §§ 100a und 111b StPO sowie des § 29a Gesetz über Ordnungswidrigkeiten; Neufassungsermächtigung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gesetz zu Art.10 GG/Änderung Art. 1 §§ 3 und 7 G10 betr. illegale Rüstungsexporte * Strafgesetzbuch/Änderung der §§ 73 und 73b StGB betr. illegale Rüstungsexporte * Strafprozeßordnung/Änderung der §§ 100a und 111b StPO betr. illegale Rüstungsexporte * Ordnungswidrigkeit/Änderung § 29a OWiG betr. illegale Rüstungsexporte * Waffenhandel/Verschärfung der Strafbestimmungen gegen illegale Rüstungsexporte * Ausfuhrbeschränkung/Möglichkeit der Anordnung durch das BMWi in Einzelfällen * Ausfuhrverbot/Bewehrung von Embargo-Maßnahmen der EG * Überwachung des Fernmeldeverkehrs/ Überwachung bei Verstößen im Außenwirtschaftsbereich * Bundesnachrichtendienst/Weitergabe von Erkenntnissen über illegale Rüstungsexporte durch den BND * Vermögensstrafe/Abschöpfung illegaler Gewinne aus Rüstungsexporten