Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (G-SIG: 13020882)
<b>Inhalt:</b> Anhebung der Höchstgrenze der Deckungsvorsorge für Inhaber atomrechtlicher Genehmigungen auf 5 Mrd DM, Begrenzung der Risikobeteiligung des Bundes und des Anlagenlandes auf 1 Mrd DM; Änderung der §§ 13 und 34 Atomgesetz. Dem Bund und den betroffenen Ländern entstehen über die gegenwärtige Risikobeteiligung in Höhe von 1 Mrd DM hinaus keine Kosten. Den Inhabern atomrechtlicher Genehmigungen können höhere Kosten durch die Anhebung der Versicherungsprämien entstehen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kerntechnische Anlage/Anpassung der Höchstgrenzen und Deckungssummen gem. § 13 Atomgesetz * Genehmigungsbedürftige Anlage/Anpassung der Höchstgrenzen und Deckungssummen gem. § 13 Atomgesetz