Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
Präzisierung und Modifizierung der Pflichten der Betreiber zur Stilllegung von Kernkraftwerken nach Erlöschen der Betriebsberechtigung oder endgültiger Betriebseinstellung, Stärkung des Rechtsinstrumentariums der zuständigen Behörden, Einführung eines neuen Ordnungswidrigkeitentatbestands;<br /> Änderung §§ 7 und 46 sowie Einfügung § 7e Atomgesetz