... Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
Befristete Laufzeitverlängerung für die aktuell noch betriebenen Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 bis Ende 2025, Wegfall definierter Elektrizitätsmengen, Ausnahmeregelung zur Fristverlängerung für die Vorlage einer neuen Sicherheitsüberprüfung;<br /> Änderung §§ 7 und 19a Atomgesetz