... Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
Einführung einer klarstellenden Regelung betr. Ausfuhrgenehmigung für Nuklearbrennstoff: Verzicht auf Versagung der Ausfuhr von Kernbrennstoffen bei Gewährleistung einer mit deutschen Anlagen vergleichbaren Sicherheit und unter Ausschluss grob fahrlässiger oder missbräuchlicher Nutzung durch den Empfänger;<br /> Änderung § 3 Atomgesetz