... Gesetz zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes (G-SIG: 14019651)
<strong>Bezug:</strong> Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens, BGBl I 1992, Nr. 29 S. 1126 (s. GESTA 12.WP 1-B27) Siehe auch B071<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung § 45 Asylverfahrensgesetz: Anpassung des Schlüssels für die Aufnahme von Asylbegehrenden durch die einzelnen Bundesländer an die demographische Entwicklung, Neufestsetzung der Aufnahmequoten alle zwei Jahre durch das Bundesministerium des Innern.<br /> <br /> <strong>Änderungen durch BR-Beschluss:</strong> Anwendung der Berechnung der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung ("Königsteiner Schlüssel"), Festsetzung der Aufnahmequote erstmals zum 1.1.2004. Das Finanzvolumen bleibt insgesamt durch die Neuregelung unberührt.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Asyl/Anpassung der Aufnahmequoten für Asylbegehrende in den Bundesländern * Länder der Bundesrepublik Deutschland/Anpassung der Aufnahmequoten für Asylbegehrende in den Bundesländern