Gesetz zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes (G-SIG: 14019443)
<b>Inhalt:</b> Beschleunigung der Verfahren im Familienasyl durch Fiktion der Antragstellung für ledige, unter 16 Jahre alte Kinder von Ausländern, die ein Asylverfahren betreiben oder sich nach dessen Abschluss ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufhalten; Anwendung der Regelungen über das Familienasyl und Erleichterung des Familiennachzugs bei Zuerkennung von Abschiebeschutz; Einfügung § 14a sowie Änderung und Ergänzung versch. §§ Asylverfahrensgesetz, Änderung § 69 Abs. 1 Satz 2 Ausländergesetz. Es werden Leistungen in erheblicher Höhe eingespart. Sozialhilfekosten entstehen in geringem Umfang. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ausländisches Kind/Familienasyl für minderjährige ausländische Kinder * Abschiebung/Familienregelungen im Abschiebeschutz gem. § 51 Abs. 1 Ausländergesetz * Ausländergesetz/Änderung § 69 Abs. 1 Satz 2 AuslG betr. Asylverfahrensgesetz * Asyl/Familienasyl für minderjährige ausländische Kinder