Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes (Asylgesetz - AsylG)
Ergänzung bisheriger erkennungsdienstlicher Maßnahmen zur Sicherung der Identität eines Asylsuchenden um die Möglichkeit zur Abnahme von Handflächenabdrücken, Aufnahme von Lichtbildern einschließlich Bildaufzeichnungen, Feststellung äußerer körperlicher Merkmale sowie Vornahme von Messungen; Zuständigkeitsregelung für die Bundespolizei;<br /> Änderung §§ 13, 16 und 19 Asylgesetz