Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Verringerung der erheblichen Belastung von Bund, Ländern und Kommunen durch zahlreiche, zumeist aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge: Einführung der gesetzlichen Vermutung einer Einreise von Staatsangehörigen aus sicheren Herkunftsstaaten nach Deutschland zum Zweck der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Geltung der Regelung für Personen sonstiger Staaten ab dem Zeitpunkt der Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet, Einführung regelhaft gekürzter Leistungen bzgl. solcher Fälle, Widerlegbarkeit im Rahmen der Beweislastumkehr<br /> Änderung § 1a Asylbewerberleistungsgesetz