Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Arzneimittelsicherheit)
Erweiterung der Registrierpflicht für Arzneimittel sowie Einführung von Registrierfristen, Erweiterung der Kennzeichnungspflicht, Verbesserung des Nachweises von Wirksamkeit und Unbedenklichkeit durch den Hersteller, Verwendung der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Kurzbezeichnungen für die arzneilich wirksamen Bestandteile, Erweiterung der Ermächtigungsgrundlage für verschreibungspflichtige Arzneimittel;<br /> Änderung §§ 4, 9, 21, 22 und 35 Arzneimittelgesetz<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA 7. WP I025