Gesetz zur Änderung des Artikels 38 des Grundgesetzes (G-SIG: 12020565)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch B60 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung von Art. 38 Abs. 2 des Grundgesetzes: Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre, Einbeziehung der Ausländer, die seit mindestens fünf Jahren ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, in das aktive und passive Wahlrecht. Die Erweiterung des Kreises der Wahlberechtigten hat eine Erhöhung der Wahlkampfkostenerstattung zur Folge. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Grundgesetz: Art.38/Gesetz zur Änderung des Artikels 38 des Grundgesetzes * Wahlrecht/Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre, Wahlrecht für Ausländer * Ausländer/Aktives und passives Wahlrecht für Ausländer