Gesetz zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes
Flexibilisierung der Arbeitszeit angesichts digitalen Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft: Festlegung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden anstelle einer werktäglichen Höchstarbeitszeit, Erweiterung der Möglichkeit der Tarifpartner zur Vereinbarung abweichender Regelungen zur Ruhezeit bei Wegfall einschränkender Bedingungen zur Art der Arbeit;<br /> Änderung § 7 Arbeitszeitgesetz