Gesetz zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (G-SIG: 10020035)
<b>Inhalt:</b> Änderung § 11a des Arbeitsplatzschutzgesetzes: Abbau von Benachteiligungen für Bewerber zum öffentlichen Dienst, die Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben. Kosten entstehen durch dieses Gesetz nicht. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Öffentlicher Dienst * Wehrdienst * Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer