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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-177149

Gesetz zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften (Arbeitsgerichtsgesetz-Änderungsgesetz) (G-SIG: 11020386)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Bezug:</b> Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1982 (BVerfGE 62, 256, 275 ff) zu Kündigungsfristen bei Arbeitern und Angestellten Siehe auch G23 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der Ressortierungsvorschriften im Arbeitsgerichtsgesetz zur Ermöglichung der Bildung von Rechtspflegeministerien durch die Länder sowie rechtstechnische Änderungen; Aufhebung der mehrfachen Vereidigung von ehrenamtlichen Richtern; Neuregelung der Kündigungsfristen: Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der Berechnung der für die verlängerten Kündigungsfristen maßgeblichen Beschäftigungsdauer gemäß dem Gesetzgebungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts; Änderung und Ergänzung versch. §§ Arbeitsgerichtsgesetz, Änderung des § 622 BGB und Einfügung eines Art. 221 EGBGB sowie Änderung des § 45 Deutsches Richtergesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Klarstellung der Zurückverweisungsregelung gem. § 49 Satz 1 Gerichtskostengesetz, Änderung versch. §§ Mitbestimmungsgesetz, des § 76 Betriebsverfassungsgesetz sowie der §§ 98, 104, 250 und 252 Aktiengesetz, u.a. Ersetzung des Begriffs "Wahlmänner" durch "Delegierte". <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gerichtliche Zuständigkeit/Zuständigkeitsregelung für Arbeits- und Landesarbeitsgerichte * Ehrenamtlicher Richter/Aufhebung der Mehrfachvereidigung * Arbeiter/Gleichbehandlung bei verlängerten Kündigungsfristen * Kündigung eines Arbeitsverhältnisses/ Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei verlängerten Kündigungsfristen * Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch/ Änderung des § 622 BGB sowie Einfügung eines Art. 221 EGBGB betr. Kündigungsfristen * Deutsches Richtergesetz/Änderung des § 45 des Deutschen Richtergesetzes betr. Vereidigung ehrenamtlicher Richter * Mitbestimmungsgesetz/Redaktionelle Änderungen * Betriebsverfassungsgesetz/Änderung § 76 BetrVG betr. "Delegierte" * Aktiengesetz/Änderung der §§ 98, 104, 250 und 252 AktG