Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (G-SIG: 13020107)
<b>Bezug:</b> Siehe auch G005 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 242m Arbeitsförderungsgesetz: Ausschluß der Anwendung des § 128 Arbeitsförderungsgesetz (vorgezogenes Altersruhegeld) im Bereich der Zivilbeschäftigten für die Zeit des Truppenabbaus in Anlehnung an die Ausnahmeregelung für die Montanindustrie. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitnehmer bei verbündeten Streitkräften/Änderung § 242m AFG betr. vorgezogenes Altersruhegeld für Zivilbeschäftigte der Alliierten * Vorruhestand/Änderung § 242m AFG betr. vorgezogenes Altersruhegeld für Zivilbeschäftigte der Alliierten