Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (G-SIG: 12020768)
<strong>Bezug:</strong> Schlechtwettergeldregelung im 1. Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (s. D53) Siehe auch G60 und G65 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 74, 75, 84 und 85 Arbeitsförderungsgesetz: Wiedereinführung der bis zum 31.12.1993 geltenden Schlechtwettergeld- Regelung mit Ausnahme der Leistungsabsenkung sowie der Zahlung des gesamten Rentenversicherungsbeitrags durch die Arbeitgeber. Das Gesetz dürfte - mit Minderausgaben beim Arbeitslosengeld und Mehrausgaben beim Schlechtwettergeld - insgesamt zu einer Entlastung des Haushalts der Bundesanstalt für Arbeit führen. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Schlechtwettergeld/Wiedereinführung der bis Ende 1993 geltenden Schlechtwettergeld-Regelung