Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (G-SIG: 10020350)
<b>Bezug:</b> Siehe auch G50 und G57 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 134 AFG: Einbeziehung öffentlich-rechtlicher Ausbildungsverhältnisse in die Anspruchsberechtigung für Arbeitslosenhilfe zur Behebung von Nachteilen für Absolventen der einphasigen Lehrerausbildung bzw. einstufigen Juristenausbildung. Die Kosten sind nicht quantifizierbar. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitslosenhilfe * Juristenausbildung * Lehrer * Akademikerarbeitslosigkeit