Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (§ 116) (G-SIG: 13020108)
<b>Bezug:</b> Siehe auch G010, G015 und G016 <br><br><b>Inhalt:</b> Neufassung des § 116 Arbeitsförderungsgesetz: Wiederherstellung des vor 1986 geltenden Rechtszustands betr. Rolle der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen. Die Sozialhilfeträger werden entlastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesanstalt für Arbeit/Wiederherstellung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen * Arbeitskampf/ Wiederherstellung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen * Arbeitslosengeld/Wiederherstellung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen