Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes
Erhöhung der Familienzuschläge zum Arbeitslosengeld und zur Arbeitslosenhilfe auf 18 DM wöchentlich, zum Unterhalt für Teilnehmer an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen auf 21,60 DM wöchentlich sowie zum Kurzarbeitergeld und zum Schlechtwettergeld auf 0,45 DM je Ausfallstunde;<br /> Änderung §§ 44, 68 und 86 Arbeitsförderungsgesetz