Gesetz zur Änderung des Apothekengesetzes (G-SIG: 15019566)
<b>Europäische Impulse:</b> EU-Vorschriften über den freien Warenverkehr (Artikel 28 bis 30 EG- Vertrag) <br><br><b>Inhalt:</b> Angleichung des Apothekengesetzes an die EU-Vorschriften über den freien Warenverkehr: Aufhebung der Regelung über die Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern nur durch im selben oder benachbarten Landkreis befindliche Apotheken; Abschluss geeigneter Verträge zwischen Krankenhaus und der versorgenden Apotheke mit entsprechender fachlicher Beratung und Überwachung der Arzneimittelvorräte, Flexibilität des Krankenhausträgers bei der Auswahl seiner Vertragspartner, Genehmigung der Verträge durch die zuständige Landesbehörde; Änderung §§ 11, 14, 25 und 28a Apothekengesetz sowie §§ 1, 2 und 32 Apothekenbetriebsordnung. Dem Bund entstehen keine Kosten. Den Ländern kann zusätzlicher Aufwand entstehen. Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in der EU/Anpassung des Apothekengesetzes an EU- Vorschriften * Arzneimittelversorgung/Neuregelung der Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern durch Apotheken * Apothekenbetriebsordnung/Änderung §§ 1, 2 und 32 ApBetrO betr. Apothekengesetz * Krankenhaus/Neuregelung der Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern durch Apotheken