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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-122120

Gesetz zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (G-SIG: 13020481)

Stage enactedUpdated 16d ago

<strong>Bezug:</strong> Altschuldenhilfe-Gesetz (= Art.40 Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms-FKPG), BGBl I 1993, Nr. 30 S. 944 (s. GESTA 12.WP 1-D49) Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 511/96 L018 Siehe auch D038, L002, L003 und L004<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Abflachung der in § 3 des Altschuldenhilfe-Gesetzes festgelegten Erlösabführungsstaffel zugunsten des Erblastentilgungsfonds: Ersetzung des bisher vorgesehenen Anstiegs von 40 v.H. auf insgesamt 90 v.H. durch drei Zweijahresschritte ab dem 1. Januar 1997 um je 5 v.H. auf insgesamt 55 v.H., Erweiterung der zulässigen Privatisierungsmöglichkeiten durch die Einbeziehung der Bestellung von Erbbaurechten. Den öffentlichen Haushalten entstehen durch den Vollzug des Gesetzes keine Mehrausgaben. Die Abführungen zugunsten des Erblastentilgungsfonds dürften sich erhöhen.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 511/96 (s. GESTA L018, BT-Drs 13/5417); Härtefallregelung für Kauf- oder Erbbaurechtsbestellungsverträge.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Wohnungsunternehmen/Privatisierung von Wohnungen durch Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern * Privatisierung/ Privatisierung von Wohnungen in den neuen Bundesländern * Wohnung/ Privatisierung von Wohnungen in den neuen Bundesländern * Neue Bundesländer/Privatisierung von Wohnungen in den neuen Bundesländern * Erbbaurecht/Einbeziehung von Erbbaurechten in das Altschuldenhilfe- Gesetz * Erblastentilgungsfonds/Neugestaltung der Erlösabführungsstaffel des Altschuldenhilfe-Gesetzes zugunsten des Erblastentilgungsfonds