Gesetz zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz - AHGÄndG) (G-SIG: 14019369)
<b>Bezug:</b> Altschuldenhilfe-Gesetz (= Art. 40 Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms-FKPG), BGBl I 1993, Nr. 30 S. 944 (s. GESTA 12.WP 1-D49) Siehe auch J005, J008, J015 und J018 <br><br><b>Inhalt:</b> Vorverlegung des Endes der Privatisierungspflicht vom 31.12.2003 auf den 31.12.2000, Ausstellung eines abschließenden Bescheids bei Erfüllung der Privatisierungsauflage, Möglichkeit des Freikaufs zu Gunsten des Erblastentilgungsfonds bei Nichterfüllung der Privatisierungsauflage, Gewährung einer vollständigen Entschuldung bei einem strukturellen Leerstand von mehr als 5 v.H. des Bestandes; Änderung §§ 4, 5, 9 und 11, Einfügung § 4a (Vollständige Entlastung) Altschuldenhilfe-Gesetz. Für den Erblastentilgungsfonds ergeben sich einmalig geringfügige Mehreinnahmen. Diese werden jedoch durch die Entlastung im Falle struktureller Leerstände aufgezehrt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wohnungsunternehmen/Erleichterungen bei der Privatisierungspflicht für Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern * Privatisierung/ Erleichterungen bei der Privatisierungspflicht für Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern * Neue Bundesländer/ Erleichterungen bei der Privatisierungspflicht für Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern * Erblastentilgungsfonds/Zahlungen von Wohnungsunternehmen an den Erblastentilgungsfonds bei Nichterfüllung der Privatisierungspflicht