Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Einschränkung der über die Gleichbehandlungsrichtlinie hinausgehenden sog. Kirchenklausel durch europarechtskonforme Umgestaltung: Beschränkung der zulässigen Benachteiligung im kirchlichen Arbeitsrecht vom allgemeinen Selbstverständnis der jeweiligen Religionsgemeinschaft auf die Art der Tätigkeit oder Umstände ihrer Ausübung;<br /> Änderung § 9 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz