Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (G-SIG: 16019319)
<strong>Inhalt:</strong> Begrenzung der Bezüge der Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften auf das Zwanzigfache eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der untersten Lohn- und Gehaltsgruppe; Ergänzung § 87 Aktiengesetz. <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <p><strong>Nebenschlagwörter:</strong> Einkommen/Einkommensbegrenzung für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften * Aktiengesellschaft/Einkommensbegrenzung für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften * Vorstand/ Einkommensbegrenzung für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften</p> <p> </p>