... Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe
Regelungen für die gleichmäßige Verteilung ausländischer unbegleiteter Minderjähriger auf die Jugendämter, Zuständigkeitswechsel zwischen Jugendämtern auch bei noch nicht abgeschlossener Inobhutnahme oder fehlender Bitte um Asyl; Einschränkung des Grundrechts auf elterliche Erziehung;<br /> Änderung §§ 86 und 87 Achtes Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA I010