Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes (G-SIG: 15019547)
<strong>Inhalt:</strong> Erstattung von Personal- und Sachkosten, die der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Erhebung von Beiträgen und Abgaben an die Absatzfonds entstehen, Aufhebung der Entsendung von Mitgliedern des Absatzfonds in den Aufsichtsrat der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) sowie Änderung der Zusammensetzung im Verwaltungsrat des Absatzfonds; Änderung §§ 2, 5 und 13a, Einfügung § 13b Absatzfondsgesetz, Änderung § 14 Holzabsatzfondsgesetz; Neufassungsermächtigung. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung wird um ca. 2,6 Mio. Euro entlastet. <br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Angleichung der Fristen zur Vorlage der Jahresabschlüsse an die handelsüblichen Fristen, Beginn der Kostenerstattungspflicht des Holzabsatzfonds erst ab dem Jahr 2007; Änderung § 8 Absatzfondsgesetz und § 10 Holzabsatzfondsgesetz. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Holzabsatzfondsgesetz/Änderung §§ 10 und 14 HAfG betr. Absatzfondsgesetz * Centrale Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft/Keine Entsendung von Mitgliedern des Absatzfonds in den Aufsichtsrat der CMA * Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung/Kostenerstattung für die Erhebung der Sonderabgabe für die Absatzfonds