... Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Einführung eines Ordnungsgeldes
Einführung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 1.000, im Wiederholungsfalle von 2.000 Euro als Ordnungsmaßnahme des Bundestagspräsidenten gegen Mitglieder des Deutschen Bundestages bei einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung des Bundestages, Rechtswegezuweisung an das BVerfG; rechtsförmliche Änderungen;<br /> Einfügung § 44e und Änderung § 44a Abgeordnetengesetz