Gesetz zur Änderung des Abfallgesetzes (G-SIG: 11020624)
<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 1, 1a, 3, 14 und 18, Einfügung des § 1b Abfallgesetz zur Verbesserung von Abfallvermeidung und -verwertung: Verpflichtung der öffentlichen Hand zu vorbildlichem Verhalten, Einräumung zusätzlicher Möglichkeiten für entsorgungspflichtige Körperschaften zum Ausschluß verwertbarer gewerblicher Abfälle von der kommunalen Entsorgung, Verstärkung der Ermächtigung des Bundes zum Erlaß von Verordnungen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen, insbesondere Verpackungen und Behältnisse. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Abfallvermeidung/Verbesserung der Abfallvermeidung durch Novellierung des AbfG * Abfallverwertung/Verbesserung der Abfallverwertung durch Novellierung des AbfG * Entsorgung/ Verbesserung der Entsorgung durch Novellierung des AbfG * Verpackung/ Änd. § 14 AbfG betr. Verpackung * Behälter/Änd. § 14 AbfG betr. Behältnisse